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Ab September nur noch schwache Staubsauger?

05/2014 · Ab September 2014 dürfen durch ein neues EU-Gesetz nur noch Staubsauger mit maximal 1600 Watt auf den Markt gebracht werden. Ab 2017 wird diese Grenze sogar auf 900 Watt gesenkt. Bedeutet das, dass es keine leistungsstarken Staubsauger mehr geben wird? Wir verraten Ihnen, ob Sie noch schnell einen neuen Staubsauger kaufen sollten oder die Sorge unbegründet ist.

Staubsauger © JanMika - Fotolia.com
© JanMika - Fotolia.com

Staubsauger-Vergleich auf einen Blick

Durch eine EU-Regelung bekommen nun auch Staubsauger das bekannte Energielabel, das man bereits von Kühlschränken und Fernsehern kennt. Damit kann man den Energieverbrauch dank des Ampelsystems auf einen Blick ablesen.

Auch die Reinigungsleistung auf Teppich und Hartfußböden, die Staubemission (Reinheit der ausgeblasenen Luft) und die Lautstärke werden auf dem Label aufgeführt. So kann man bereits im Laden vergleichen, welches der vielen Geräte das leiseste, sauberste und saugstärkste ist. Doch da hört das neue Gesetz nicht auf.

Nennleistungsaufnahme vs. tatsächliche Leistung

Zusammen mit der Schaffung des Energielabels wurde auch der Energieverbrauch zukünftiger Staubsauger limitiert. Ab September 2014 dürfen Staubsauger nur noch einen Verbrauch von maximal 1600 Watt haben, ab 2017 wird die Höchstgrenze auf 900 Watt gesenkt.

Bedeutet das, dass es nur noch schwache Staubsauger auf dem Markt geben wird? Nein, denn die Wattzahl beschreibt bei Staubsaugern nur die Nennleistungsaufnahme – quasi das, was das Gerät aus der Steckdose holt. Das sagt noch nicht viel über die tatsächliche Leistung eines Staubsaugers aus. Tatsächlich konnten in der Vergangenheit Geräte mit einer vergleichsweise niedrigen Nennleistungsaufnahme im Test häufig besser abschneiden als Geräte mit hohem Verbrauch. Ein Beispiel hierfür ist z.B. der AEG UltraOne AUO8815, der mit 1600 Watt im Test besser abschneiden konnte als der Tristar SZ-2190 mit 2200 Watt.

Die "echte" Leistung eines Staubsaugers ist also davon abhängig, wie gut die Nennleistungsaufnahme in effektive Saugleistung umgesetzt wird. Für einen Ingenieur ist es heutzutage kein Problem, auch mit 1600 oder sogar 900 Watt Staubsauger mit hervorragender Saugleistung zu konstruieren. Das sagen auch die Staubsauger-Hersteller, wenn sie zu der neuen Regelung aus Brüssel befragt werden.

>>> Staubsauger verschiedener Hersteller im Vergleich <<<

Es droht ein Trick: kleinere Saugdüsen

Allerdings ist die Konstruktion von Motoren mit einer guten Umsetzung der Leistung auch mit höheren Kosten verbunden. Der oben genannte AEG-Staubsauger mit 1600 Watt ist z.B. wesentlich teurer als das Tristar-Modell mit 2200 Watt. Dieses Beispiel ist repräsentativ: Mit Blick auf den aktuellen Staubsauger-Markt kann man feststellen, dass leistungsstarke, sparsame Modelle deutlich teurer sind als günstige Staubsauger mit hohem Stromverbrauch.

Viele Hersteller werden darum möglicherweise bei der Konstruktion von günstigen Staubsaugern nicht die Motoren verbessern – denn das würde den Preis der Geräte steigen lassen – sondern den einfachen, günstigen Weg wählen: die Saugdüse verkleinern bzw. verengen. Bei dieser Lösung wird zwar nicht die Saugkraft geringer, die eingesaugte Luftmenge allerdings schon. Je kleiner der "Luftumsatz", desto länger braucht man für eine Fläche. Das Ergebnis könnte also sein, dass man mit günstigen Staubsaugern in Zukunft länger saugen muss. Das nervt nicht nur im Alltag, sondern macht auch das Stromspar-Argument der EU hinfällig, denn ein sparsamer Staubsauger mit kleiner Saugöffnung verbraucht, wenn er für die gleiche Fläche länger betrieben werden muss, unterm Strich das gleiche wie ein Stromfresser mit großer Saugöffnung.

Protest von den Herstellern beutelloser Staubsauger

Einwände gegen die neue EU-Regulierung gibt es auch seitens der Hersteller beutelloser Staubsauger. Diese kritisieren zwei Punkte.

Erstens wird bei der Einstufung des Geräts die Messung der Reinigungsleistung bei leerem Beutel (bzw. Auffangbehälter) durchgeführt. Bei dieser Art von Messung sehen sich die Hersteller von beutellosen Staubsaugern im Nachteil. Der Grund: während Stabsauger mit Beutel bei steigendem Füllstand zunehmend saugschwächer werden, behalten beutellose Staubsauger ihre Saugkraft bei.

Zweitens fließt in das Energielabel keine Ressourcen-Schonung ein. Ausgehend von den Verkäufen von Beutel-Staubsaugern wird der Staubsaugerbeutel-Verbrauch auf über 100 Millionen jährlich geschätzt. Zwar kommt diese Zahl von den Herstellern der beutellosen Staubsauger selbst – und leider ohne eine Nennung von Quellen. Doch selbst wenn diese Zahl halbiert wird, kommt ein stattlicher Berg an alten Staubsaugerbeuteln zusammen. Insofern sind beutellose Staubsauger umweltfreundlicher und schonen dazu noch das Portemonnaie des Käufers, da Folgekosten für Beutel entfallen. Selbst die Filter können bei vielen beutellosen Staubsaugern länger verwendet werden.

Fazit und eine Vorhersage…

…die da lautet: bei den höherklassigen Staubsaugern werden alle von der neuen Gesetzeslage profitieren. Hier wird man in der Zukunft viele leistungsstarke Geräte mit geringem Verbrauch finden. In den niedrigen Preisklassen hingegen könnte der Schuss nach hinten losgehen. Bei günstigen Staubsauger-Modellen stehen die Hersteller unter Druck, die Produktionskosten niedrig zu halten. Hier besteht die Gefahr, dass einfach nur schwächere Motoren eingesetzt werden, deren geringere Saugkraft durch eine kleinere Saugdüse kompensiert wird. Dadurch müssten sie länger betrieben werden. Intelligentes Energiesparen sieht anders aus.

Auch wenn der Regulierungswahn der EU-Regierung spätestens nach dem Glühbirnen-Debakel ein leichtes Opfer von Spott ist, sind die neuen Label unterm Strich trotzdem ein Gewinn für den Verbraucher. Schließlich lässt sich an dem neuen Label nicht nur der Verbrauch erkennen, sondern auch die Reinigungsleistung auf Teppich und Hartfußböden sowie die Lautstärke und die Reinheit der ausgeblasenen Luft. Gerade letzteres ist z.B. für Allergiker kein unwichtiges Kriterium.

Natürlich ist das Label nur eine kleine Hilfe. Es gibt nach wie vor Leistungsunterschiede bei steigendem Füllgrad, Unterschiede in der Ausstattung, die Handhabung im Alltag, Wendigkeit, Verarbeitungsqualität, Verstaumöglichkeiten… Das alles sind Kriterien, die nicht vom Energielabel erfasst werden können. Hier hilft nach wie vor nur ein Blick auf die Testberichte und der gesunde Menschenverstand.

Kleiner Tipp:

Wer auch nach September nicht auf einen starken Sauger verzichten möchte, kann ausweichen: Nass- und Trockensauger, Industriestaubsauger, Staubsaugroboter und andere Spezialgeräte sind von der neuen Regelung aus Brüssel ausgenommen. Auf Power beim Saugen muss man also auch in Zukunft nicht verzichten, auch wenn man dafür vielleicht auf eine andere Geräteklasse ausweichen muss.

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